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gesetzliche vorgaben

Geben Sie Ihre Reststoffe in die richtigen Hände.

Als Entsorgungsfachbetrieb führen wir Abfälle nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben der qualifizierten Verwertung zu.

Unsere Sortier-, Recycling- und Aufbereitungsanlagen sind selbstverständlich nach BImSchG genehmigt. Zu Ihrem Vorteil – und zur Schonung der Natur.

Zugelassene Abfallarten

Den unten stehenden Listen können Sie entnehmen, welche Abfallarten unsere Anlagen annehmen.

Fragen Sie uns bei unklaren Stoffen/Sorten nach den Annahmebedingungen.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen die aktuelle Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), EAK 2002, sowie die gültigen Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen.

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Erdarbeiten am Schloß Lembeck Erdarbeiten am Schloß Lembeck
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