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aktenvernichtung

Wir bieten Ihnen die Vernichtung und Entsorgung nicht mehr aufbewahrungspflichtiger Papiere an. Wir garantieren eine nachweisliche Aktenvernichtung gemäß § 5 BDSG. Hierzu stellen wir Ihnen unsere Container in den Größen 5,5 cbm, 7,5 cbm oder 10 cbm (auf Wunsch auch abschließbar) zur Verfügung, die mit den zu entsorgenden Unterlagen samt Aktendeckel etc. befüllt werden können.

Neben der Containergestellung für die Aktenvernichtung können nun auch Akten an der Umladeanlage in Wulfen abgegeben werden.
Der verschlossene Container wird nur zur jeweiligen Befüllung der Kundenakten durch einen unserer Mitarbeiter geöffnet und anschließend sofort wieder verschlossen.
In regelmäßigen Abständen wird der Container zu einem anderen Entsorgungsfachbetrieb transportiert, wo er geöffnet und die Akten nach § 5 BDSG vernichtet werden.

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Container Container
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