Aktenvernichtung
Wir bieten Ihnen die Vernichtung und Entsorgung nicht mehr aufbewahrungspflichtiger Papiere an und garantieren eine nachweisliche Aktenvernichtung gemäß § 5 BDSG.
Containergestellung:
- Container in den Größen 5,5 cbm, 7,5 cbm oder 10 cbm (auf Wunsch auch abschließbar)
- Befüllung samt Aktendeckel etc.
- Verschlossene Container werden nur zur jeweiligen Befüllung unsere Mitarbeiter geöffnet und anschließend sofort wieder verschlossen
- Verschlossene Container werden in regelmäßigen Abständen zu einem anderen Entsorgungsfachbetrieb transportiert, wo diese geöffnet und die Akten nach § 5 BDSG vernichtet werden.
Sie können nun auch Akten an der Umladeanlage in Wulfen abgegeben.
Aktenvernichtung und -entsorgung: Wir garantieren sichere Aktenvernichtung.