Aktenvernichtung

Wir bieten Ihnen die Vernichtung und Entsorgung nicht mehr aufbewahrungspflichtiger Papiere an und garantieren eine nachweisliche Aktenvernichtung gemäß § 5 BDSG.

Containergestellung:

  • Container in den Größen 5,5 cbm, 7,5 cbm oder 10 cbm (auf Wunsch auch abschließbar)
  • Befüllung samt Aktendeckel etc.
  • Verschlossene Container werden nur zur jeweiligen Befüllung unsere Mitarbeiter geöffnet und anschließend sofort wieder verschlossen
  • Verschlossene Container werden in regelmäßigen Abständen zu einem anderen Entsorgungsfachbetrieb transportiert, wo diese geöffnet und die Akten nach § 5 BDSG vernichtet werden.

Sie können nun auch Akten an der Umladeanlage in Wulfen abgegeben.

Aktenvernichtung und -entsorgung: Wir garantieren sichere Aktenvernichtung.

Humbert GmbH –
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aus Dorsten.

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