Gesetzliche Vorgaben
Geben Sie Ihre Reststoffe in die richtigen Hände.
Als Entsorgungsfachbetrieb führen wir Abfälle nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben der qualifizierten Verwertung zu.
Unsere Sortier-, Recycling- und Aufbereitungsanlagen sind selbstverständlich nach BImSchG genehmigt. Zu Ihrem Vorteil – und zur Schonung der Natur.
Zugelassene Abfallarten
Den unten stehenden Listen können Sie entnehmen, welche Abfallarten unsere Anlagen annehmen.
- Sortieranlage (Betriebsgelände Wienbachstraße)
(0,06 MB/PDF) - Aufbereitungsanlage (Betriebsgelände Pörtnerskamp)
(0,04 MB/PDF) - Bauschutt-Recycling-Anlage (Carl-Benz-Straße)
(0,05 MB/PDF)
Fragen Sie uns bei unklaren Stoffen / Sorten nach den Annahmebedingungen.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen die aktuelle Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), EAK 2002, sowie die gültigen Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen.
Schildern Sie uns Ihre Aufgabenstellung – wir finden gemeinsam mit Ihnen eine adäquate Lösung.